|
Ein hervorragend recherchiertes Werk, welches einen objektiven Kontrapunkt zur Veröffentlichung der Schweizer UEK aus 2001 (Interhandel - von Mario König) setzt. Die Schweizer warteten seinerzeit ebenfalls mit einer Fülle historischer Daten auf, erlagen jedoch der Versuchung, diese den eigenen, schweizerischen Interessen gemäß zu interpretieren. Koop bringt die Dinge in chronologischen und sachlichen Zusammenhang und lässt die Fakten für sich sprechen. Fazit: das lesens- und empfehlenswerte Werk zum Thema; Referenzklasse. Gehört in den Bücherschrank jedes zeitgeschichtlich interessierten Bürgers.!"
GfW Newsletter, November 2005
Auf Grund neuer Quellen kommt Koop zum Schluss,
Interhandel sei bis 1945 getarntes deutsches Auslandsvermögen geblieben
und hätte folglich nicht an die Schweiz fallen dürfen.
Sein
Schlüsseldokument ist ein Vertrag, der 1950 direkt zwischen der
US-Filiale der IG Farben und dem Agfa Camera-Werk München
(Ex-IG-Farben) ausgehandelt wurde. Konnte Interhandel hier übergangen
werden, so Koop, dann kann die US Farbenfiliale, deren Aktien
Interhandel besaß, nicht schweizerisch gewesen sein.
Im
Unterschied zu Koop geht die vom Historiker Mario König verfasste
Interhandel-Studie der Bergier-Kommission davon aus, Interhandel sei
1940 rechtlich einwandfrei eingeschweizert worden und das
(Teil-)Vermögen der Interhandel rechtens in der Schweiz geblieben.
Koop
aber fordert von der UBS weitere Entschädigungszahlungen an
Holocaust-Opfer. Von der UBS, weil ein Teil des Interhandel-Vermögens
1966 bei der UBS-Vorgängerin Bankgesellschaft gelandet war. Wer hat
Recht - Koop oder König?
Die Antwort liegt in
unterschiedlichen Geschichtsbildern. König schreibt Schweizer
Geschichte. Er untersuchte, ob Interhandel nach 1940 gemäß Schweizer
Recht schweizerisch war. Dass Interhandel auch später von
nazifreundlichen Vertrauensmännnern kontrolliert wurde, weiß er. Diese
konspirative Form von Unternehmenskontrolle bleibt ihm jedoch
zweitrangig, weil formaljuristisch nicht fassbar.
Koop
schreibt Holocaustgeschichte. Er sucht die materiellen Reste von IG
Farben, Mitbetreiberin von Auschwitz, um sie den Opfern zu geben. Dass
Interhandel 1940 rechtlich eingeschweizert wurde, ist zweitrangig, weil
die Firma de facto weiterhin von loyalen Schweizer Geranten
kontrolliert wurde.
Obwohl schwer lesbar, ist Koops Buch ein valabler Beitrag zur Schweizer Finanzgeschichte des 20. Jahrhunderts.
Gian Trepp, SonntagsZeitung, 2. Oktober 2005
Da stimmte die Chemie
Der Kampf um ihre Freigabe (der GAF-Aktien) sollte ich
zum Dauerkonflikt entwickeln, weil der schweizerische Charakter der als
'Mutter' der G.A.F. firmierenden, 1945 in 'Interhandel' umbenannten
Basler Holdinggesellschaft amerikanischerseits beharrlich bestritten
wurde. Nachdem die Aktienmehrheit an 'Interhandel' 1958 in den Besitz
der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG) übergangen war, büßte der
Verdacht, dass man es mit einer bloßen Tarnfirma zum Schutz effektiv
deutschen Eigentums zu tun habe, an Plausibilität ein. Gleichwohl
bedurfte es noch der Türöffner-Dienste eines besonders gut plazierten
Lobbyisten, des Kennedy-Schwagers Stanislaus Radzwill, um schließlich
eine außergerichtliche Beilegung des leidigen Zwistes zu ermöglichen.
[...]
Mit dem hier skizzierten Handlungsablauf
ist nur der wichtigste, der schweizerisch-amerikanische, Erzählstrang
in Koops facettenreichem Narrativ grob vereinfachend wiedergegeben. Zur
Darstellung kommen in einem Buch auch die - nicht allzu energischen -
Bemühungen der bundesdeutschen Nachkriegsdiplomatie um die Rückgabe der
in den Vereinigten Staaten beschlagnahmten deutschen Vermögenswerte.
Das einschlägie Kapitel, aus Primärquellen erarbeitet, gehört zu den
gründlichst recherchierten des Werkes. ...
Paul Stauffer
FAZ.NET.Politik, 12. Oktober 2005
|